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Projekt

Verfahren

 

Raumplanungsverfahren

Das Gebiet ist vom Kanton Solothurn im Juli 2011 als potenzielles Gebiet für Windenergieanlagen in den Richtplan aufgenommen worden. Gemäss diesem Richtplan erfolgt die Planung von Windparks im Planungsverfahren (Kapitel E-2.4). Mit einer Gesamtleistung von mehr als 5 MW untersteht das Vorhaben zudem der Pflicht zur Umweltverträglichkeitsprüfung.

Anhang V
Gestaltungsplanverfahren für UVPpflichtige Anlagen