Umwelt
Der Bau von Windenergieanlagen unterliegt gemäss dem Anhang der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPV) 21.8 einer Pflicht zur Umweltverträglichkeitsprüfung. In dieser werden verschiedene Umweltaspekte der Standortumgebung untersucht.